Stellungnahme zum Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg

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Ihr Brief vom 08.02.2001 Lö/FNP an den Hauptnaturschutzwart des Landesverbandes Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine
Stellungnahme gemäß § 29 BNatSchG i. V. m. Art. 42 BayNatSchG zum Vorentwurf vom 05.01.2001 für den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

diese Stellungnahme erfolgt namens und im Auftrag des Landesverbandes, der uns Ihr Anschreiben vom 08.02.01 zugeleitet hat. Der übermittelte Vorentwurf berührt die von uns satzungsgemäß wahrzunehmenden Belange des Wanderns, der Heimatpflege und des Naturschutzes vielfach.

Vorab machen wir uns die Ihnen bereits vorliegende Stellungnahme unserer Ortsgruppe Nürnberg e.V. zu eigen, die wir aber im Folgenden noch erweitern und vertiefen:

1. Allgemeines zum Flächenverbrauch

Das Stadtgebiet umfasst 186 qkm. Verbraucht, das heißt der freien Landschaft entzogen, sind davon bisher 127 qkm. Der Entwurf beansprucht vom Rest von noch 59 qkm weitere 1,5 qkm. Diese Zahl könnte man als maßvoll betrachten, wäre da nicht die rückläufige Einwohner- und Gewerbeentwicklung und der maßlose Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr der letzten Jahrzehnte. Deshalb sollte sich die Stadt nicht auf einen Wettlauf mit den Landgemeinden um preiswerte Bauplätze für Einfamilienhäuser einlassen und dabei die freie Landschaft als ihr "grünes Wohnzimmer für alle Bürger" aufs Spiel setzen.

Für besonders nachteilig halten wir die erkennbare Tendenz, bei allen früheren Dörfern neue Siedlungsgebiete vorzusehen, um den verständlichen Verwertungsinteressen der Grundstückseigentümer - meist Landwirte in der Auslaufphase ihres Betriebs - entgegen zu kommen. So entsteht Siedlungsbrei, nicht Urbanität. Das Restkapital an freier Landschaft wird verschleudert, und das ist auch bei "nur" 1,5 qkm verfehlt. Richtig wäre die Entwicklung neuer Stadtteile dann, wenn die Stadt nicht mehr nach innen wachsen kann.

2. Unser Wanderwegenetz als Indikator für den Erholungswert der Landschaft.

Wandern als Erlebnis von Landschaft ist eine Erholungsform, die für viele Städter unverzichtbar ist und überhaupt erst die Identifikation mit ihrem Wohnort - im Sinne von "Heimat" - bewirkt. Im Siedlungsbrei - Oberasbach sei als willkürlich herausgegriffenes Beispiel genannt - kann man nicht wandern. Umgekehrt hat dort, wo unsere in Jahrzehnten entstandenen Wanderwegemarkierungen verlaufen, die freie Landschaft einen hohen Stellenwert und sollte nicht beeinträchtigt werden.

Deshalb wenden wir uns insbesondere gegen die dargestellten Siedlungsvorhaben bei Brunn und Fischbach. Wenn die früheren Rodungsinseln bis zum Waldrand vollgebaut sind, geht ein ganz wesentlicher Teil der Landschaft verloren. Gleiches gilt für die Siedlungen im Knoblauchsland, insbesondere Neunhof und Kraftshof, wenn die Freiflächen zwischen ihnen weiter verringert werden.

Angezeigt wäre es dagegen, gerade im Knoblauchsland mehr Flächen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorzusehen, um zu vermeiden, dass nach dem absehbaren Rückzug der Landwirtschaft von diesen Flächen ähnliche Zustände wie in der Schmalau entstehen.

Für die "Landwirtschaft" unter Glas sollten Sie die gleiche Konsequenz zeigen, wie Sie dies beim Erwerbsgartenbau tun: Zulässig nur im Gewerbegebiet!

3. Die Flughafen-Ostanbindung - ein weiterer Riegel!

Der Entwurf stellt die umstrittene Flughafen-Ostanbindung nur nachrichtlich dar. Gleichwohl bildet sie eine der Grundlagen für die Flächennutzungs-Planungskonzeption, so dass ihr hier zu widersprechen ist. Die Gründe sind hinreichend dargestellt und müssen nicht wiederholt werden. Innenminister Beckstein hat hier doch den Lösungsweg, der eine weitere Abriegelung Nürnbergs vom umgebenden Freiraum vermeidet, aufgezeigt.

4. Wanderwege sind Freiraumverbindungen

Für die Naherholung aller Nürnberger Bürger ist das von uns über Jahrzehnte ausgebaute und gepflegte Wanderwege-Markierungsnetz von großer Bedeutung. Sie haben im Entwurf die Darstellung "Freiraumverbindungen" vorgesehen. Wir sind der Meinung, dass insbesondere alle markierten Wanderwege solche Verbindungen sind und entsprechend dargestellt werden sollten. Auch hierzu übermitteln wir die auszugsweise Kopie unserer aktuellen Handkarte.

5. Zur Integration der Landschaftsplanung

Zu begrüßen ist die Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Allerdings ist dem uns zugeleiteten Planwerk keine Bilanzierung und nähere Differenzierung dieser Flächen zu entnehmen. Gerade wenn diese Flächen Suchräume für Ausgleichsflächen nach § 1 a BauGB sein sollen (S. 5 und 588 der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung), muss eine Differenzierung stattfinden. Flächen, die schon einen Schutzstatus aufweisen, sind für landschaftsoptimierende Maßnahmen nicht mehr uneingeschränkt zugänglich. Deshalb müssen gerade Flächen mit landschaftlichen Defiziten, insbesondere jetzt noch der intensiven Landwirtschaft dienende, so dargestellt werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass beim absehbaren Auslaufen der Landwirtschaft die "Fruchtfolge" Ackerland - Bauland nicht zwangsläufig ist. Gerade die oben angesprochenen Korridore und Blickbeziehungen zwischen den Dörfern im Knoblauchsland machen dort mehr als bisher im Entwurf vorgesehen solche Festsetzungen erforderlich.

Auch die Reste der Sandmagerrasenflächen, in erster Linie das Moorenbrunnfeld, sollen als Flächen für Maßnahmen der genannten Art und keinesfalls als Siedlungsflächen dargestellt werden. Der Wert solcher Flächen für den Naturschutz ist bekannt und muss hier nicht besonders begründet werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Claus Bößenecker
2. Hauptvorsitzender
(e-Mail: chboessenecker@web.de)