Ihr Brief vom 08.02.2001 Lö/FNP an den Hauptnaturschutzwart
des Landesverbandes Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine
Stellungnahme gemäß § 29 BNatSchG i. V. m. Art.
42 BayNatSchG zum Vorentwurf vom 05.01.2001 für den Flächennutzungsplan
der Stadt Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Stellungnahme erfolgt namens und im Auftrag
des Landesverbandes, der uns Ihr Anschreiben vom 08.02.01 zugeleitet
hat. Der übermittelte Vorentwurf berührt die von uns satzungsgemäß
wahrzunehmenden Belange des Wanderns, der Heimatpflege und des Naturschutzes
vielfach.
Vorab machen wir uns die Ihnen bereits vorliegende Stellungnahme
unserer Ortsgruppe Nürnberg e.V. zu eigen, die wir aber im
Folgenden noch erweitern und vertiefen:
1. Allgemeines zum Flächenverbrauch
Das Stadtgebiet umfasst 186 qkm. Verbraucht, das heißt der
freien Landschaft entzogen, sind davon bisher 127 qkm. Der Entwurf
beansprucht vom Rest von noch 59 qkm weitere 1,5 qkm. Diese Zahl
könnte man als maßvoll betrachten, wäre da nicht
die rückläufige Einwohner- und Gewerbeentwicklung und
der maßlose Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr
der letzten Jahrzehnte. Deshalb sollte sich die Stadt nicht auf
einen Wettlauf mit den Landgemeinden um preiswerte Bauplätze
für Einfamilienhäuser einlassen und dabei die freie Landschaft
als ihr "grünes Wohnzimmer für alle Bürger"
aufs Spiel setzen.
Für besonders nachteilig halten wir die erkennbare Tendenz,
bei allen früheren Dörfern neue Siedlungsgebiete vorzusehen,
um den verständlichen Verwertungsinteressen der Grundstückseigentümer
- meist Landwirte in der Auslaufphase ihres Betriebs - entgegen
zu kommen. So entsteht Siedlungsbrei, nicht Urbanität. Das
Restkapital an freier Landschaft wird verschleudert, und das ist
auch bei "nur" 1,5 qkm verfehlt. Richtig wäre die
Entwicklung neuer Stadtteile dann, wenn die Stadt nicht mehr nach
innen wachsen kann.
2. Unser Wanderwegenetz als Indikator für den
Erholungswert der Landschaft.
Wandern als Erlebnis von Landschaft ist eine Erholungsform, die
für viele Städter unverzichtbar ist und überhaupt
erst die Identifikation mit ihrem Wohnort - im Sinne von "Heimat"
- bewirkt. Im Siedlungsbrei - Oberasbach sei als willkürlich
herausgegriffenes Beispiel genannt - kann man nicht wandern. Umgekehrt
hat dort, wo unsere in Jahrzehnten entstandenen Wanderwegemarkierungen
verlaufen, die freie Landschaft einen hohen Stellenwert und sollte
nicht beeinträchtigt werden.
Deshalb wenden wir uns insbesondere gegen die dargestellten Siedlungsvorhaben
bei Brunn und Fischbach. Wenn die früheren Rodungsinseln bis
zum Waldrand vollgebaut sind, geht ein ganz wesentlicher Teil der
Landschaft verloren. Gleiches gilt für die Siedlungen im Knoblauchsland,
insbesondere Neunhof und Kraftshof, wenn die Freiflächen zwischen
ihnen weiter verringert werden.
Angezeigt wäre es dagegen, gerade im Knoblauchsland mehr Flächen
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorzusehen, um zu
vermeiden, dass nach dem absehbaren Rückzug der Landwirtschaft
von diesen Flächen ähnliche Zustände wie in der Schmalau
entstehen.
Für die "Landwirtschaft" unter Glas sollten Sie
die gleiche Konsequenz zeigen, wie Sie dies beim Erwerbsgartenbau
tun: Zulässig nur im Gewerbegebiet!
3. Die Flughafen-Ostanbindung - ein weiterer Riegel!
Der Entwurf stellt die umstrittene Flughafen-Ostanbindung nur nachrichtlich
dar. Gleichwohl bildet sie eine der Grundlagen für die Flächennutzungs-Planungskonzeption,
so dass ihr hier zu widersprechen ist. Die Gründe sind hinreichend
dargestellt und müssen nicht wiederholt werden. Innenminister
Beckstein hat hier doch den Lösungsweg, der eine weitere Abriegelung
Nürnbergs vom umgebenden Freiraum vermeidet, aufgezeigt.
4. Wanderwege sind Freiraumverbindungen
Für die Naherholung aller Nürnberger Bürger ist
das von uns über Jahrzehnte ausgebaute und gepflegte Wanderwege-Markierungsnetz
von großer Bedeutung. Sie haben im Entwurf die Darstellung
"Freiraumverbindungen" vorgesehen. Wir sind der Meinung,
dass insbesondere alle markierten Wanderwege solche Verbindungen
sind und entsprechend dargestellt werden sollten. Auch hierzu übermitteln
wir die auszugsweise Kopie unserer aktuellen Handkarte.
5. Zur Integration der Landschaftsplanung
Zu begrüßen ist die Darstellung von Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft. Allerdings ist dem uns zugeleiteten Planwerk
keine Bilanzierung und nähere Differenzierung dieser Flächen
zu entnehmen. Gerade wenn diese Flächen Suchräume für
Ausgleichsflächen nach § 1 a BauGB sein sollen (S. 5 und
588 der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung),
muss eine Differenzierung stattfinden. Flächen, die schon einen
Schutzstatus aufweisen, sind für landschaftsoptimierende Maßnahmen
nicht mehr uneingeschränkt zugänglich. Deshalb müssen
gerade Flächen mit landschaftlichen Defiziten, insbesondere
jetzt noch der intensiven Landwirtschaft dienende, so dargestellt
werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass beim absehbaren
Auslaufen der Landwirtschaft die "Fruchtfolge" Ackerland
- Bauland nicht zwangsläufig ist. Gerade die oben angesprochenen
Korridore und Blickbeziehungen zwischen den Dörfern im Knoblauchsland
machen dort mehr als bisher im Entwurf vorgesehen solche Festsetzungen
erforderlich.
Auch die Reste der Sandmagerrasenflächen, in erster Linie
das Moorenbrunnfeld, sollen als Flächen für Maßnahmen
der genannten Art und keinesfalls als Siedlungsflächen dargestellt
werden. Der Wert solcher Flächen für den Naturschutz ist
bekannt und muss hier nicht besonders begründet werden.
Mit freundlichen Grüßen
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